
Therapieangebot der Physiotherapie
Gabriele Balbach und Vitalij Rigert GbR
Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Physiotherapie zur Behandlung von akuten und chronischen Beschwerden sowie für die dauerhafte Optimierung von körperlichen Funktionsstörungen um Ihre Lebensqualität zu verbessern!!!
Bei uns wird ein umfangreiches Leistungsspektrum der Physiotherapie angeboten. Ob eine Verordnung vom Arzt, Berufsgenossenschaft oder private Verordnung, in unserer Praxis bieten wir die Therapie für Jeden.
Wir freuen uns, Sie bei der Steigerung Ihrer Gesundheit, Kraft und Lebensqualität unterstützen und begleiten zu können!
unsere schwerpunkte
Jeder Patient mit seinen Beschwerden steht im Mittelpunkt der Behandlung bei uns und genießt eine optimale, individuelle Betreuung von qualifizierten Therapeuten. Bitte nehmen Sie sich Zeit und Informieren Sie sich hier über die medizinischen Grundlagen , Ansätze und die Behandlungsziele einzelnen Therapieformen. Unser Praxisteam steht Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

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(MLD)

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(KTM)

Elektrotherapie
PP/Kryo//ET




Wichtige Informationen für Sie
Eine gesetzliche Kassenverordnung ist nach dem Ausstellungsdatum für 28 Tage gültig.
– Bei Bedarf kann Ihr Arzt auf der Verordnung einen anderen Behandlungsbeginn eintragen, dann kann die Gültigkeit der Verordnung verlängert werden.
– Ausnahme: Auf der Verordnung ist das Feld „Dringlicher Behandlungsbedarf“ durch den Arzt angekreuzt worden, dann muss der erste Behandlungstermin innerhalb der nächsten 14 Tage erfolgen.
– Privatrezepte unterliegen keinem Behandlungsbeginn.
– Eine Kassenverordnung kann man nur bedingt unterbrechen, weil die Frequenz, die der Arzt vorgibt, eingehalten werden muss. Die meisten Rezepte verlieren nach einer Unterbrechungsfrist von 28 Tagen die Gültigkeit.
– Bei längerer Krankheit/Abwesenheit muss das Rezept abgebrochen werden.
– Ausnahmen sind kurzer Urlaub von Patient/Therapeut, Fortbildung oder Erkrankung eines Therapeuten.
– Ein Handtuch (Badetuch) ist völlig ausreichend. Falls Sie eine Verordnung mit KG, KGG oder ähnliches verschrieben bekommen haben empfehlen wir Ihnen auch eine bequeme Kleidung (Jogginghose oder ähnliches und Sportschuhe) mitzubringen.
– Sollten Sie Ihr Handtuch mal vergessen, dann haben wir für Sie auch ein Ersatzhandtuch parat.
– Als Kassenpatient der gesetzlichen Krankenkassen sind Sie nach § 32 Abs. 2, § 61 Satz 3 SGB V verpflichtet zu Ihrer Therapie jeweils 10 EUR Rezeptpauschale plus 10% der Behandlungskosten zu bezahlen.
– Die Zuzahlung soll spätestens bei der zweiten Behandlungseinheit erfolgen.
– Ja, es gibt die Möglichkeit von Zuzahlung befreit zu werden. Einen Leitfaden/Flyer mit nötigen Informationen bekommen Sie bei uns am Empfang.
– Wir empfehlen Ihnen auch Ihre Krankenkasse zu kontaktieren und sich diesbezüglich beraten zu lassen.
– Lieber Patient/ -in, der Therapeut ist zum gebuchten Termin nur für Sie da. Wenn Sie zum Termin nicht erscheinen oder den Termin zu spät absagen entstehen für die Praxis finanzielle Kosten, welche gedeckt werden müssen. Wir bitten um Verständnis.
– Eine Regelbehandlungszeit für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist zwischen 15 Minuten und 45 – 60 Minuten (nur Lymphdrainage) vorgeschrieben, je nach Verordnung.
– Die Vor- und Nachbereitung (z.B. Anamnese, Dokumentation, Besprechung, Therapiebericht schreiben etc.) ist Bestandteil der Behandlungszeit.
– Eine physiotherapeutische Behandlung kann selbstverständlich auch bei Ihnen zu Hause stattfinden. Die Behandlung muss allerdings von Ihrem Arzt extra aufgeschrieben (auf der Verordnung angekreuzt) werden. Sprechen Sie daher mit Ihrem Arzt, wenn Sie aus medizinischen Gründen zu unserer Praxis nicht kommen können, damit er Ihnen einen Hausbesuch verordnet.
– Eine Verordnung (Heilmittelverordnung – Maßnahmen der physikalischen Therapie) für Sie, Ihr Kind oder Ihren Angehörigen darf ausgestellt werden von einem:
- Hausarzt / Praktischer Arzt
- Chirurg (sämtliche Bereiche z.B. Hand, Fuss, etc)
- Orthopäden
- Kieferorthopäden / Zahnarzt
- Internist
- Neurologen
- HNO-Arzt
- Gynäkologen
- Kinderarzt
- Rheumatologen
- Kardiologen
- Radiologen
- Psychater
- ambulates / stationäres Operationszentrum
- Arzt im Krankenhaus in Rahmen der Enlassungsmanagement.