Physiotherapie Balbach und Rigert GbR

Mo. bis Do. 08:00 bis 19:00
Freitag 08:00 bis 16:00

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Therapieangebot der Physiotherapie
Gabriele Balbach und Vitalij Rigert GbR

Wir  bieten Ihnen eine ganzheitliche Physiotherapie  zur Behandlung von akuten und chronischen Beschwerden sowie für die dauerhafte Optimierung von körperlichen Funktionsstörungen um Ihre Lebensqualität zu verbessern!!!

Bei  uns wird ein umfangreiches Leistungsspektrum der Physiotherapie angeboten.  Ob eine Verordnung vom Arzt, Berufsgenossenschaft oder private Verordnung,  in unserer Praxis  bieten wir die Therapie für Jeden.

Wir freuen uns, Sie bei der Steigerung Ihrer Gesundheit,  Kraft und Lebensqualität unterstützen und begleiten zu können!

unsere schwerpunkte

Jeder Patient mit seinen Beschwerden steht im Mittelpunkt der Behandlung bei uns und genießt eine optimale, individuelle Betreuung von qualifizierten Therapeuten. Bitte nehmen Sie sich Zeit und Informieren Sie sich hier über die medizinischen Grundlagen ,  Ansätze und die Behandlungsziele  einzelnen Therapieformen. Unser Praxisteam steht Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Manuelle Therapie
Manuelle Therapie
(MT)
Die Manuelle Therapie ist ein diagnostisches und therapeutisches Verfahren bei der die Beschwerden von Gelenken, Muskeln und anderen Weichteilen lokalisiert und...
Krankengymnastik
Krankengymnastik
(KG)
Krankengymnastik ist eine Behandlungsmethode, die aus verschiedenen Komponenten der Bewegungstherapie besteht. Diese Komponenten der Therapie stehen.....
KG nach Bobath
Krankengymnastik nach Bobath
Krankengymnastik nach Bobath ist eine umfassende Therapiemethode für Menschen mit Einschränkungen die als Folgen der neurologischen krankheit.....
KG am Gerät
Krankengymnastik an Geräten
Gerätegestützte Gymnastik ist eine Behandlungsform, bei der die aktiven Übungen an medizinischen Sportgeräten unter Anleitung vom qualifizierten.....
Manuelle Lymphdrainage
Manuelle Lymphdrainage
(MLD)
Manuelle Lymphdrainage ist eine spezielle Behandlungsform, bei der der Transport der Lymphflüssigkeit in den Lymphgefäßen durch sanfte Grifftechnike.....
Massage
(KTM)
Massage
(KTM)
Massage ist eine der älteste Behandlungsform und wird bis heute sehr oft von Therapeuten in Bereich der Physiotherapie angewendet. Die Massage kann....
Wärme/Kälte und
Elektrotherapie
Ergänzende Heilmittel
PP/Kryo//ET
Eine Reihe von ergänzenden Heilmittel wird in unserer Physiotherapiepraxis in Berlin Mitte auch angeboten. Zu ergänzenden Heilmittel.....
Therapie mit Gewichtsentlastung
Therapie mit Gewichtsentlastung
Mit Hilfe eines Gewichtsentlastungssystem sind wir in der Lage eine sehr effektive Gangtherapie mit erkrankten Patienten durchzuführen. Nicht umsonst ....
Lasertherapie
Lasertherapie
Die Behandlung mit Laser wird bei Muskel- und anderen Verletzungen durchgeführt. Es ist eine medizinische Therapieform. Sie verläuft schmerzfrei und sehr sanft. Bei dieser Therapieform gehen die Lichtstrahlen(Laser).....
Kinesiotape
Kinesiotape
Die Behandlung mit Kinesiotape (Kinesiotaping) wurde in den 1970er Jahren in Japan entwickelt Diese Behandlungsmethode unterscheidet sich grundlegend vom klassischem Tapeverband., bei dem die Gelenke.....

Wichtige Informationen für Sie

Eine gesetzliche Kassenverordnung ist nach dem Ausstellungsdatum für 28 Tage gültig.

– Bei Bedarf kann Ihr Arzt  auf der Verordnung einen anderen Behandlungsbeginn eintragen, dann kann die Gültigkeit der Verordnung verlängert werden.

– Ausnahme: Auf der Verordnung ist das Feld „Dringlicher Behandlungsbedarf“ durch den Arzt angekreuzt worden,  dann muss der erste Behandlungstermin innerhalb der nächsten 14 Tage erfolgen.

– Privatrezepte unterliegen keinem Behandlungsbeginn.

– Eine Kassenverordnung kann man nur bedingt unterbrechen, weil die Frequenz, die der Arzt vorgibt, eingehalten werden muss. Die meisten Rezepte verlieren nach einer Unterbrechungsfrist von 28 Tagen die Gültigkeit.

– Bei längerer Krankheit/Abwesenheit muss das Rezept abgebrochen werden.

– Ausnahmen sind  kurzer Urlaub von Patient/Therapeut, Fortbildung oder Erkrankung eines Therapeuten.

– Ein Handtuch (Badetuch) ist völlig ausreichend. Falls Sie eine Verordnung mit KG, KGG oder ähnliches verschrieben bekommen haben  empfehlen wir Ihnen auch eine bequeme Kleidung (Jogginghose oder ähnliches und Sportschuhe) mitzubringen.

– Sollten Sie Ihr Handtuch mal vergessen, dann haben wir für Sie auch ein Ersatzhandtuch parat.

– Als Kassenpatient der gesetzlichen Krankenkassen sind Sie nach § 32 Abs. 2, § 61 Satz 3 SGB V verpflichtet zu Ihrer Therapie jeweils 10 EUR Rezeptpauschale plus 10% der Behandlungskosten zu bezahlen.

– Die Zuzahlung soll spätestens bei der zweiten Behandlungseinheit erfolgen.

– Ja, es gibt die Möglichkeit von Zuzahlung befreit zu werden. Einen Leitfaden/Flyer mit nötigen Informationen  bekommen Sie bei uns am Empfang. 

– Wir empfehlen Ihnen auch Ihre Krankenkasse zu kontaktieren und sich diesbezüglich beraten zu lassen. 

–  Lieber Patient/ -in, der Therapeut ist zum gebuchten Termin nur für Sie da. Wenn Sie zum Termin nicht erscheinen oder den Termin zu spät absagen  entstehen für die Praxis finanzielle Kosten, welche gedeckt werden müssen. Wir bitten um Verständnis.

– Eine  Regelbehandlungszeit für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen  ist zwischen 15 Minuten und 45 – 60 Minuten (nur Lymphdrainage) vorgeschrieben, je nach Verordnung.

– Die Vor- und Nachbereitung (z.B. Anamnese, Dokumentation, Besprechung, Therapiebericht schreiben etc.) ist Bestandteil der Behandlungszeit.

– Eine physiotherapeutische Behandlung kann selbstverständlich auch bei Ihnen zu Hause stattfinden. Die Behandlung muss allerdings von Ihrem Arzt extra aufgeschrieben (auf der Verordnung angekreuzt) werden. Sprechen Sie daher mit Ihrem Arzt, wenn Sie aus medizinischen Gründen zu unserer Praxis nicht kommen können, damit er Ihnen einen Hausbesuch verordnet.

– Eine Verordnung (Heilmittelverordnung – Maßnahmen der physikalischen Therapie) für Sie, Ihr Kind oder Ihren Angehörigen darf ausgestellt werden von einem:

  • Hausarzt / Praktischer Arzt
  • Chirurg (sämtliche Bereiche z.B. Hand, Fuss, etc)
  • Orthopäden
  • Kieferorthopäden / Zahnarzt
  • Internist
  • Neurologen
  • HNO-Arzt
  • Gynäkologen
  • Kinderarzt
  • Rheumatologen
  • Kardiologen
  • Radiologen
  • Psychater
  • ambulates / stationäres Operationszentrum
  •  Arzt im Krankenhaus in Rahmen der Enlassungsmanagement.