
krankengymnastik am Gerät
Gerätegestützte Gymnastik ist eine Behandlungsform, bei der die aktiven Übungen an medizinischen Sportgeräten unter Anleitung vom qualifizierten Therapeut-/in durchgeführt wird. Krankengymnastik am Gerät ist ein wichtiger Bestandteil der Physiotherapie.
Krankengymnastik am Gerät wird sowohl im Bereich der Rehabilitation als auch in der Prävention zur Vorbeugung von Verletzungen und Schmerzen angewendet. Krankengymnastik am Gerät wird individuell nach Ihren Bedürfnissen mit Erstellung eines Trainingsplan durchgeführt.
Diese Therapieform dient auch als sehr gute Ergänzung zu Einzeltherapie ( z.B. Manuelle Therapie) bei orthopädischen oder neurologischen Beschwerden.
Ob bei Rückenbeschwerden oder Schulterschmerzen, Knieprobleme oder Atembeschwerden, Gleichgewichtstörung oder Koordinationsstörung, Krankengymnastik am Gerät in der Physiotherapie Gabriele Balbach und Vitalij Rigert ist eine richtige Wahl.
Behandlungsziele
Verbesserung der Beweglichkeit
Steigerung der Muskelkraft
Gleichgewicht verbessern
Konditionierung

Informationen für Sie
- Verordnung vom Arzt mitbringen
- Falls vorhanden Radiologiebilder und Auswertungen
- Gesundheitskarte/Chipkarte mitbringen
- Bequeme Kleidung haben
- Ein Handtuch mitbringen
- Gute Laune mitbringen 🙂
- Wenn eine Verordnung für Physiotherapie vom Arzt ausgestellt wurde, werden die Kosten dafür von Ihrer Krankenkasse übernommen.
- Sollten Sie sich für eine alternativen Behandlungsmethode wie Osteopathie, Akkupunktur oder Laserbehandlung entscheiden empfehlen wir Ihnen vor Beginn der Anwendung die genauen Bedingungen bei der eigenen Krankenkasse zu erfragen.
- Je nach dem was verordnet wurde richtet sich die Behandlungszeit.
- KG Krankengymnastik 15-25 min.
- KG am Gerät 60 min.
- MT Manuelle Therapie 15-25 min.
- Massage 15-20 min.
- Manuelle Lymphdrainage je nach Verordnung 30, 45 oder 60 min.
- KG Bobath 25-35 min.
- Sollte vom Arzt eine Doppeltbehandlung verschrieben werden, werden die Zeiten doppelt geplant .
- Hausarzt oder Allgemeinarzt
- Fachärzte (Orthopäde oder Neurologe)
- Der Arzt entscheidet über Anzahl der Behandlungen pro Woche und über Gesamtzahl von Verordnungen.
- Die Angaben dafür finden Sie auf der Verordnung rechts mittig.